Sich dafür zu entscheiden seinen Job zu kündigen und sich in das Abenteuer Selbständigkeit zu stürzen, kann ganz schön Angst machen – das weiß ich aus eigener Erfahrung. Selbst wenn man die Entscheidung eigentlich schon getroffen hat, fällt es uns schwer, das ganze dann auch wirklich in die Tat umzusetzen.
Warum? Weil wir – besonders als Deutsche – schon von Kind an gelernt haben, zuerst auf Sicherheit zu setzen und uns im Zweifelsfall schnell für den routinierten Bürojob entscheiden, statt unsere Visionen und Träume umzusetzten, die eben meist ein großes Maß an Unsicherheit mitbringen. Dabei bedeutet Unsicherheit nicht zwangsläufig, dass ein Projekt zum scheitern verurteilt ist. Nur eben, dass man manchmal auf den Erfolg ein wenig warten muss. Und natürlich kann es auch sein, dass die eigentlich doch so durchdachte Idee scheitern könnte.
Gründungszuschuss als persönlicher Arschtritt
Besonders die erste Zeit, in der wir vor allem mit der Kundenaquise und der Anbahnung von Kontakten beschäftigt sind, kann es zu längeren Durststrecken kommen. Um angehenden Selbstständigen diese schwierige Anfangszeit leichter zu machen, gibt es vom der Agentur für Arbeit den sogenannten Existenzgründungszuschuss.
Wichtig ist, dass es sich dabei um eine Leistung handelt, die aus dem Topf und in gleicher Höhe wie das Arbeitslosengeld 1 bezahlt wird, für die wir quasi während unseres Angestelltenverhältnissens selbst eingezahlt haben. Es gibt also keinen Grund die Leistungen nicht auch in Anspruch zu nehmen.
Zusätzlich wird für Versicherungen ein Zuschuss von 300 Euro gewährt. Der Gründungszuschuss wird zunächst für ein halbes Jahr gewährt. Man hat aber vor Ablauf der Zeit die Chance eine Verlängerung von neun Monaten zu beantragen, in welchem Zeitraum der Zuschuss von 300 Euro weitergezahlt wird.
Wie bekomme ich nun einen Gründungszuschuss?
Fakt ist: Einen Gründungszuschuss zu beantragen ist grundsätzlich kein Hexenwerk (auch wenn es auf den ersten Blick manchmal sehr undurchsichtig wirken mag), Ihn zu bekommen ist dagegen nicht immer so leicht, aber auch nicht unmöglich.
Grundsätzlich unterliegt die Gewährung eines Gründungszuschusses bestimmten organisatorischen Vorraussetzungen:
Man muss mindestens einen Tag arbeitslos gewesen sein
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 muss noch mindestens sechs Monate gelten
Man muss einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen inklusive positive Rentabilitätsbeurteilung einer fachkundigen Stelle (Fachverbände, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Kreditinstitute, Gründungszentren, Steuerberater)
Darüber hinaus gibt es ein paar Kriterien, die die Genehmigungswahrscheinlichkeit deutlich erhöhen:
Man muss aus Sicht der Arbeitsagentur quasi als „schwervermittelbar“ gelten
Man muss wichtige Qualifikationen für das angestrebte Unternehmen mitbringen
Man muss mit Hilfe eines Businessplans belegen, dass sein Business langfristig rentabel ist, aber nicht von Anfang an, so dass in der Startphase ein Gründungszuschuss notwenig ist um die Lebenshaltungskosten zu decken
Ein Gewerbe wird leichter anerkannt als eine freiberufliche Tätigkeit
Ich habe schon oft gehört, dass sich die Agentur bereits mit der Antragsaushändigung schwer tut. Ich hatte damit selbst kein Problem. Hier ist es wichtig zu wissen, dass dir niemand die Antragstellung verwehren darf, nur der Antrag kann abgelehnt werden. In einem solchen Fall einfach hartnäckig bleiben.
Bei mir war das Thema „Schwervermittelbarkeit“ schnell erledigt, nämlich nachdem mein Berater in die interne Jobsuchfunktion „PR“ eingegeben hat und sein erstes Statement dazu war: „Okay dann erhöhen wir mal den Umkreis“. Als auch dies kein einziges Ergebnis brachte sagte er bloß: „Sie haben Recht. Die Selbstständigkeit ist für Sie eine gute Option“. Damit war das Thema für mich erledigt und ich konnte mich ganz auf die Antragstellung konzentrieren ohne nervige Bewerbungen schreiben zu müssen für Jobs, die ich eigentlich garnicht haben wollte (da ich mich ja selbstständig machen wollte). Man muss hier natürlich dazu sagen, dass mir hier sehr in die Karten gespielt hat, dass ich zuvor von Frankfurt aus in die Nähe von Koblenz zu meinem Freund gezogen bin und es in der Gegend tatsächlich kaum Jobs in meinem Bereich gibt.
Ein weiteres Plus, das mir die Antragstellung erleichtert hat, ist dass ich eine Gründung in dem Bereich geplant habe, in dem ich auch schon vorher gearbeitet habe. Das konnte ich mit Hilfe von Arbeitszeugnissen und Weiterbildungszertifikaten belegen und so war auch der Punkt für mich ziemlich schnell erledigt.
Mehr Sorgen hat mir da der Businessplan gemacht. Hier bietet die Arbeitsagentur aber kostenlose Materialien und Seminare an, welche einen auf die Antragstellung vorbereiten. Ich wollte in diesem Bezug kein Risiko eingehen und meinen Gründungszuschuss nachher an einem Formfehler scheitern sehen und habe mir daher für die Antragstellung von meinem Steuerberater professionelle Hilfe geholt. Für ihn ist ein solcher Antrag eine Sache von wenigen Minuten bis Stunden, ich dagegen hätte mich sicher Tage lang einlesen müssen um Businessplan und Rentabilitätsvorschau zu erstellen. So konnte ich dagegen in nur 2-3 Stunden meine Textbausteine in eine Businessplanvorlage eintippen und auch der Rentabilitäsplan war mit professioneller Hilfe ein Klacks. Gerade wenn es um Zuschüsse von insgesamt mehr als 10.000 Euro geht, halte ich eine Investition von wenigen 100 Euro für angemessen – auch wenn ich sonst eher jemand bin, der alles gerne selbst macht.
Wie sieht nun ein richtiger Businessplan aus?
Mein Businessplan hatte im groben folgenden Aufbau, der allerdings je nach Business und Branche sich sehr stark unterscheiden kann:
Kurzbeschreibung der Geschäftsidee, der angebotenen Waren/Dienstleistungen und des Investitionsbedarfs
Beschreibung der wesentlichen Erfolgsfaktoren (Wettbewerbunsvorteil, Werbung, persönliche Kompetenzen, Chancen & Risiken, Kundennutzen)
Benennung der Unternehmensziele
Wirtschaftliche Zielgrößen also Umsatz- und Gewinnvorschau
Neben dem Businessplan müssen mit dem Antrag noch folgende weitere Anlagen abgegeben werden:
positive fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Unternehmens
Nachweise über Qualifikationen, die für die geplante Unternehmung hilfreich sind
Gewerbeanmeldung (ACHTUNG: Immer erst offiziell beim Arbeitsamt melden, Gründungsabsichten besprechen und den Antrag abholen und erst DANN Gewerbe anmelden, sonst verfällt der Anspruch auf Gründungszuschuss!!!)
ggf. Bestätigung Handwerkskammer (bei handwerksnahen Gewerben)
Anlage “Begründung der Förderung”
Alles in allem war die Antragstellung mit professioneller Hilfe wirklich ein Klacks und wahrscheinlich hätte ich es so im Nachhinein auch alleine hinbekommen. Nur wenige Tage nach Antragsabgabe hatte ich bereits den positiven Bescheid in meinem Briefkasten.
Wichtig ist zu beachten, dass mit der Antragsabgabe auch die Zahlung des Arbeitslosengeldes 1 erlischt, weil man ja gegründet hat und nun nicht mehr arbeitslos ist. Es ist also gut, wenn man hier ein paar Goldreserven angelegt hat, denn nicht überall geht die Gewährung so schnell wie bei mir. Im schlimmsten Fall kann sich das ganze sogar Monate hinziehen mit denen man erstmal ohne Zuschuss da steht. Und schließlich muss man ja auch für alles gewappnet seit – auch dass der Antrag eventuell abgelehnt wird.
Du hast noch offene Fragen zum Thema Gründungszuschuss? Du hast andere oder ähnliche Erfahrungen gemacht? Ab in die Kommentare damit!
Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen für einen positiven Bescheid und wünsche dir einen guten Start in die Selbstständigkeit – und zwar egal ob mit oder ohne Zuschuss!